Rentenversicherung und Erziehungszeit

Hallo,

neulich wollte sich meine Frau bei der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich der Anrechnung der Erziehungszeit erkundigen. Dort sagte man ihr zunächst, sie könne den Antrag auch später noch stellen. Da habe ich natürlich genauer nachgefragt, aber der Grund blieb etwas unklar.

Bei solchen Angelegenheiten lasse ich mich ja nur sehr ungern auf später vertrösten. Der genannte Zeitraum war aus irgendeinem Grund 10 Jahre. In dieser Zeit kann viel passieren. Dokumente können verloren gehen, oder der ganze Sachverhalt gerät einfach in Vergessenheit, zehn Jahre sind lang.

Also sagte ich meiner Frau, Sie solle dort nochmals anrufen und sich das genauer erklären lassen. Es kam heraus, dass der Antrag erst nach Ablauf der ganzen Erziehungszeit gestellt werden könne. Kennern fällt hier der Konjunktiv ins Auge.

Das hörte sich definitiv an und es gab auch keinen Grund, auf die Barrikaden zu gehen. Heute erzählte mir meine Frau aber etwas, das meine Meinung über gewisse Personengruppen wieder einmal bestätigt.

Ärztlichen Versorgungswerk beitragsfrei stellen

Meine Frau möchte in der Erziehungszeit doch gerne im ärztlichen Versorgungswerk beitragsfrei gestellt werden. Das geht aber nur dann, wenn man stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.

Nun plötzlich kann dort die Erziehungszeit nun doch vorher angerechnet werden. Somit zahlt meine Frau dort Beiträge, zwar passiv, aber immerhin. Mit einem entsprechenden Bescheid kann sie dann für das Versorgungswerk beitragsfrei gestellt werden.

Keine so spektakuläre Geschichte, aber doch wieder mal eine lustige Begebenheit im Umgang mit Behörden. Da sollte man sich nie so schnell geschlagen geben, oft wird einem schlicht und ergreifen Quatsch erzählt.

Karl

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